Alle Mitglieder unseres Vereins sind über den Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) bei der ARAG Sportversicherung versichert. Der Sportversicherungsvertrag soll die Vereine und vor allem die ehrenamtlich in Vereinen tätigen Personen schützen.
Er ersetzt keinesfalls die private Vorsorge der Sportlerinnen und Sportler und wird diesen Personen nur bei schweren Unfällen zur Verfügung gestellt.
Kleiner Sportunfälle werden weiterhin über die eigene Krankenversicherung des Geschädigten abgewickelt.
Sportunfälle, bei denen bleibende Schäden oder gar Invalidität o.ä. zu erwarten sind sollten jedoch in jedem Fall über die Sportversicherung abgewickelt werden, da in diesen Fällen die Folgekosten des Sportunfalls von der ARAG getragen werden.
Versicherungsschutz im Probetraining Durch eine spezielle Zusatzversicherung besteht in unserem Vereinauch Versicherungsschutz bei einem Probe- oder Schnuppertraining!
Negative Auswirkungen bei einem Sportunfall während des Probetrainings sindalso nicht zu erwarten, da hier der selbe Versicherungsschutz besteht wie bei einer Mitgliedschaft in unserem Verein!
Unser Ansprechpartner falls mal was passiert Im Falle eines Schadens ist es notwendig, eine Sport-Schadensmeldung für Unfallschäden auszufüllen. Diese Unfallmeldung muss vom Verein unterzeichnet und an das Versicherungsbüro des LSBH weitergereicht werden.
Das Formular zur Unfallmeldung findet ihr unter Downloads.
Der zuständige Ansprechpartner für Sportunfälleim KSV Auedamm e.V.ist unser Kassenwart Bernd Ziehe.
Der LSBH sieht als oberstes Ziel, dass alle ehrenamtlich tätigen Personen (Übungsleiter) höchst möglichen Schutz vor Regressansprüchen o.ä. genießen.
Alle Trainer und Übungsleiter im Verein sind im Gegensatz zum normalen Mitglied rundum versichert. Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine (Übungsleiter-) Lizenz erforderlich.
Bei Kindertrainern reicht es aus, wenn die Aufsichtsperson ausreichende Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf - Unfall-,
- Haftpflicht,-
- Rechtschutz-,
- Krankenversicherung
Kommt ein Trainer oder Übungsleiter zu Schaden, so können schon bei kleinen Sportunfällen die Behandlungskosten von der ARAG teilweise übernommen werden, solange der Schaden während des Einsatzes als Aufsichtsperson entstanden ist. Weiterhin genießen alle Übungsleiter Haftpflicht sowie Rechtschutz.
Weitere und detaillierte Informationen können im „Merkblatt zur Sportversicherung“ des LSBH eingesehen werden welches auf unseren Internetseiten unter [Downloads] zum Herunterladen eingestellt ist.
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